Dispositionskredit
Der Dispositionskredit (Dispo) oder Überziehungskredit wird einem privaten Kontoinhaber von seinem Bankinstitut gewährt, wenn er mit seinem Girokonto ins Minus kommt, also „überzieht“. Der Kreditrahmen wird bei Eröffnung des Girokontos mit der Bank vereinbart. Für die innerhalb der vereinbarten Höchstgrenze liegenden Beträge, die der Kontoinhaber von seinem Dispositionskredit in Anspruch nimmt, müssen Zinsen an das Bankhaus gezahlt werden. Durch Einzahlungen auf sein Girokonto reduziert der Kontoinhaber seine Verbindlichkeiten der Bank gegenüber wieder.